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Das
Rufzeichen DCF 77
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Die
gesetzliche Zeit der Bundesrepublik Deutschland
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Erzeugung
und Verbreitung der gesetzlichen Zeit
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Die
Codierung der Zeitsignale
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- Das
Rufzeichen DCF77
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Nach internationalen Vereinbarungen
müssen alle Sender, deren Reichweiten über die
Landesgrenzen hinausgehen, ein Rufzeichen besitzen. Für
den hier beschriebenen Zeitsender lautet das Rufzeichen DCF77.
Dabei bedeutet das D -Deutschland, das C die Kennung für
Langewelle und F den Standort des Senders, hier Frankfurt. Die
Zahl 77 gibt an, dass es sich um einen von mehreren
Langwellensendern an diesem Standort handelt. Diese Kennung
wird dreimal stündlich, je zweimal hintereinander in Form
von Morsezeichen ausgestrahlt. Dies geschieht in den Minuten
19, 39 und 59 während der Sekunden 20 bis 32 durch eine
250Hz Rechteckabsenkung der Trägerfrequenz auf 85%. Dabei
wird pro Sekunde ein Buchstabe oder eine Ziffer gesendet.
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- Die
gesetzliche Zeit in der Bundesrepublik Deutschland
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Die
Erzeugung und Verbreitung der Zeit in der Bundesrepublik
Deutschland ist in einem Gesetz von 1978 geregelt. Dieses
Gesetz beauftragt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt
(PTB) mit Sitz in Braunschweig, die gesetzliche Zeit der
Bundesrepublik Deutschland zu erzeugen und zu verteilen.
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Als
gesetzliche Zeit für die Bundesrepublik wurde die
MittelEuropäische Zeit (MEZ) oder im Fall ihrer
Einführung die MittelEuropäische SommerZeit (MESZ)
bestimmt. Beide Zeiten werden aus der Koordinierten Weltzeit
(UTC -UniversalTime Coordinated) abgeleitet. Die UTC ist
die Zeit, die am nullten Längengrad, der durch das
astronomische Observatorium der britischen Ortschaft Greenwich
verläuft, herrscht. Dabei besteht zwischen der MEZ und UTC
folgende Beziehung ..
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MEZ
= UTC + 1Std
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.. was nicht
anderes sagt, als dass es in der Bundesrepublik Deutschland eine
Stunde später ist, als in Großbritannien. Im Sommer
verschiebt sich dieses Verhältnis auf zwei Stunden, denn es
gilt weiterhin ..
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MESZ
= UTC + 2Std
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Die
Termine für die Einführung der Sommerzeit werden von
der Bundesregierung nach Absprache mit den Nachbarstaaten im
Bundesgesetzblatt Teil 1 bekanntgemacht. Der Zeitraum für
die Sommerzeit liegt zwischen dem 1.März und dem
20.Oktober. Üblicherweise beginnt sie in der Nacht zum
letzten Sonntag im März und endet in der Nacht zum letzten
Sonntag im September.
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- Die
Erzeugung und Verbreitung der gesetzlichen Zeit
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Die
Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig
erzeugt die gesetzliche Zeit durch Cäsium Atomuhren. Deren
Gangabweichung beträgt 2ns/Tag. Darüberhinaus finden
über Satelliten regelmäßige Zeitabgleiche mit
Zeitinstituten anderer Länder, sowie dem Büro für
Maße und Gewichte (BIPM) in Paris statt.
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Die
Verbreitung der gesetzlichen Zeit geschieht über den
Langwellen-Sender DCF77. Standort des Senders ist die
Sendefunkstelle Mainflingen der Telekom (50°01' Nord,
09°00' Ost). Mainflingen liegt etwa 25 km südöstlich
von Frankfurt am Main. Das in der Sendefunkstelle verlegte
Erdungsnetz sowie der hohe Grundwasserspiegel, der durch die
Lage des Sendegeländes in der Mainebene gegeben ist, haben
eine hohe Bodenleitfähigkeit und somit günstige
Abstrahlungsbedingungen zur Folge. Bei einer an den Antennen
abgestrahlten Leistung von 30 bis 35kW, ist der Sender im
Umkreis von 1900km am Tag und 2100km bei Nacht zu empfangen. Er
sendet mit wenigen Ausnahmen 24Std rund um die Uhr.
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Die
Trägerfrequenz von DCF77 ist eine Normalfrequenz von 77,5
kHz ( Langwelle 3900m). Sie wird von den Atomuhren der PTB
abgeleitet und weicht am Sendeort, im Mittel über einen
Tag, weniger als 1·10-12 von dem, durch die
Atomuhren der PTB vorgegebenen Sollwert, ab. Am Empfangsort
beobachtete größere Phasen- bzw.
Frequenzschwankungen sind ausbreitungsbedingt.
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Der
Sender DCF77 überträgt die Zeitinformationen auf zwei
verschiedene Arten. Das ist einmal die pseudozufällige
Umtastung der Trägerphase (BPSK) und zum anderen eine
Amplitudenmodulation (AM) der Zeitsignale. Von der
Verschlüsselung der Zeitinformation über die
Amplitudenmodulation wird im nächsten Kapitel berichtet.
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