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Die Abmachungen unter denen ein Handel zu Stande kommt, dienen der Sicherung der legitimen Interessen von Käufer und Verkäufer. Natürlich wünschen wir uns einen reibungslosen Austausch von Wissen und Waren mit unseren Kunden, zur Zufriedenheit beider Vertragspartner. Da man Streitigkeiten aber nie ganz ausschliessen kann, auch wenn es bist jetzt noch nicht dazu gekommen ist, sollen hier einige Regeln genannt werden.
Die Firma GoBlack möchte wissensinteressierten Menschen die Möglichkeit geben, sich mit ihren Platinen und Baugruppen, in Bereiche der computerbasierenden Steuertechnik einzuarbeiten, ohne dass Sie, der Benutzer, dabei das 'Rad' jedes mal neu erfinden müssen. Dabei werden Sie mit Recht einwandfreie Artikel von uns erwarten, und umgekehrt möchten wir nicht Ihre fehlgeschlagenen Versuche bezahlen. Diese können sich durch fehlerhafte Bedienung, Programmierung oder Beschaltung einstellen. |
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§ 1. Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. GoBlack und dem Besteller gelten ausschliesslich die nachfolgenden AGB's in ihrer, zum Zeitpunkt der Bestellung, gültigen Fassung. Abweichende oder anders lautende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, die Fa. GoBlack hat ausdrücklich und in schriftlicher Form ihrer Geltung zugestimmt.
(2) Für alle Angebote und Lieferungen gelten ausschliesslich unsere Verkaufsbedingungen, die der Kunde mit der Abgabe eines Kaufangebotes anerkennt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Einkaufsbedingungen des Kunden eine Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen. |
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(1) Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zu stande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zu stande. Vertragspartner ist die Fa. GoBlack. |
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§ 3. Angebote, Preise
(1) Die Abbildungen der GoBlack - Produkte und ihre Beschreibungen entsprechen den Produkten im Wesentlichen. Es können Differenzen auftreten, wenn kurzfristig technische Änderung in Bezug auf die Positionierung oder die Art von Bauteilen sowie Schaltungserweiterungen, vorgenommen wurden.
(2) Die angegebenen Preise unserer Angebote sind unverbindlich und freibleibend bis zum Vertragsschluss gem. der Bedingungen in §2.. Alle Preise sind inkl. der gesetzliche MwSt.. Es müssen zum Endbetrag noch die Kosten für den Versand hinzugerechnet werden. (Verpackung, Porto, evtl. Versicherungskosten) |
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§ 4. Rechnungen, Lieferung (1) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechungseingang zur Zahlung fällig. Bei Überschreiten des Zahlungsziels tritt für Geschäftskunden sofortiger Verzug ein. Für private Endverbraucher tritt dieser nach der 1. Mahnung ein. Ab der 2. Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 4,00 Euro in Rechnung gestellt.
(2) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die Fa. GoBlack berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern.
(3) Die Lieferung erfolgt stets auf Gefahr und Rechnung des Empfängers, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Versand ist versichert, als Nachnahme oder per Einschreiben möglich, nach den Versandrechten der Deutschen Post AG.
(4) Falls wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage sind, weil der Lieferant unserer Fertigungsmittel seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist die Fa. GoBlack dem Besteller gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. |
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§ 5. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen Eigentum der Fa. GoBlack.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme der gelieferten Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen. Bei Waren die nicht mehr in einem brauchbaren oder originalen Zustand sind, durch Veränderung des Kunden, behalten wir uns Minderungen des Verwertungserlös vor.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er bis zur entgültigen Bezahlung verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräusserung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. |
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§ 6. Rückgaberecht und Gewährleistung
(1) Sie besitzen ein 14 tägiges Rückgaberecht für unverfremdete, unbeschädigte Artikel. In einem Zeitraum von 6 Monaten ersetzen wir Ihnen Bauelemente von denen Sie uns glaubhaft nachweisen können, dass sie im Regelbetrieb ausgefallen sind. ( Dem Regelbetrieb entsprechen nicht, z.B. verpolte Versorgungsspannungen oder überhöhte Spannungen an Toreingängen). Für Schäden, die in der Folge des Ausfalls eines Bauelements auftreten, haften wir nicht.
(2) Die IPC@CHIP-WebServer sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Diese werden von der Fa. Beck vor der Auslieferung geprüft und von uns an den Kunden, nach weiterer Prüfung, weitergereicht. Die Bausteine besitzen eine eindeutige Seriennummer, die Ihnen auf den Begleitunterlagen und der Rechnung ausgewiesen wird. Können sie dieser Vereinbarung nicht zustimmen, bitten wir sie die IPC@CHIP WebServer von der Fa.Beck, Weltzlar direkt zu beziehen.
Der Grund für diesen Ausschluss der Gewährleistung liegt in der Möglichkeit, den Baustein durch eine Fehlbedienung unbrauchbar zu machen, ohne dass wir Sie daran hindern könnten. Zwei Beispiele sind ..
Sollte bei einem von uns bezogenen Chip ein Fehler auftreten, so werden wir auf Ihren Wunsch hin, den Chip zusammen mit Ihrer Fehlerbeschreibung, an die Fa.Beck einreichen. Dies wird dann entscheiden, ob Gewährleistungsansprüche gegen die Fa. Beck gelten. |
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§ 7. Sachmängel
(1) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder übermässiger Beanspruchung entstehen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemässe Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche (2) Der Kunde hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen. Alle Produkte sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlagen. Mängelansprüche verjähren nach 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang.
(3) Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung (§440 Satz 2 BGB), innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten |
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§ 8. Haftungsausschluss
(1) Unsere Produkte entstehen nicht in einem industriellen Prozess. Sie werden in manueller Arbeit als Einzelstücke angefertigt. Wir haben sie zum Einsatz als Experimentier- oder Entwicklungsboards und zum Erlernen und Ausprobieren der vorliegenden Technik konzipiert. Hierbei können, bei der Ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht, keine Schäden, in uns betreffender Weise, entstehen. (2) Wollen Sie eines unserer Produkte in Anwendungen benutzen, die von den vorgenannten Bedingungen abweichen, obliegt es Ihnen, unser Produkt auf seine Eignung in dem vorgesehenen Einsatzbereich zu überprüfen. Sie nehmen die entsprechenden Messungen und Kontrollen vor und entscheiden zu Ihrer Verantwortlichkeit, ob sich unser Produkt in Bezug auf seine Eigenschaften und seine Einsatzsicherheit, für Ihr Ziel eignet.
(3) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für Schäden, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit der Benutzung unserer Beschreibungen auf der CD oder im Internet, oder durch die Verwendung von GoBlack-Produkten auftreten, keine Haftung übernehmen.
(4) Sofern durch uns nachweisbar fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Im Übrigen ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Soweit nicht etwas Abweichendes in diesen Bedingungen geregelt ist, ist unsere weitergehende Haftung und die unserer Mitarbeiter ausgeschlossen, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. |
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§ 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte, sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit unseren Produkten und Lieferungen ist der Sitz der Fa. GoBlack .. 21423 Winsen (Luhe). |
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§ 10. Die GoBlack-CD
(1) Die GoBlack-CD umfasst im Wesentlichen die Inhalte unserer Internetseiten, sowie einige frei verfügbare Hilfsprogramme zum Betrieb unserer Rechner. Sie erhalten die CD jeweils mit dem Stand der GoBlack-Internetseiten zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung und so wie im Internet gesehen. Das Kopierrecht an den Inhalten der CD verbleibt grundsätzlich und unabhängig von der Art wie Sie die CD erhalten haben, bei den Autoren der Themen, Programme, Bilder, Datenblätter und Tools ... |
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§ 11. Datenschutz
(1) Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschliesslich zur Abwicklung Ihrer Bestellung verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV gespeichert. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben. |
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company: |
M.Schwarzer
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street: |
Brackende 16 |
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country-zipcode/town: |
Germany
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eMail: |
mail@GoBlack.de |
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phone: |
+49-(0)4171-7882969 |
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fax: |
+49-(0)4171-7882979 |
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internet: |
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Ust-IDNr.(Tax-ID): |
DE219047821 |
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